BS-Ordnung / -Konzept

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen sind eine Zusammenfassung der Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden, die für ein Objekt abgestimmt werden.
Nach DIN 14096 sind Brandschutzordnungen in drei Teile (Teil A, Teil B, Teil C) unterteilt.
Sie werden je nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage von den Bauordnungsämtern oder der örtlichen Feuerwehr gefordert.

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Brandschutzkonzept

Was ist ein Brandschutzkonzept?
Eine kurze Definition

Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen.

Mit anderen Worten beinhaltet ein solches Konzept alle Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall den Schaden möglichst klein halten. Wichtig ist, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist. Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung.

Übrigens: Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen.
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.

Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, denn Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Außerdem können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.

Wichtig: Der Begriff „Brandschutzkonzept“ wird oft synonym für einen Brandschutznachweis in Form eines Brandschutzkonzeptes als auch für ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept verwendet und meint dabei nicht immer dasselbe. Ein Brandschutzkonzept als Brandschutznachweis enthält oft nur die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und lässt die Anforderungen und Schutzziele des Arbeitsstättenrechts, des Unternehmens und der Sachversicherung außen vor.


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