AGB

AGB





Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) der
Brandschutzservice Geck UG
Stand 01.11.2023


§1 Geltungsbereich



1.)Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen Der Brandschutzservice Geck UG (nachfolgend Geck UG genannt) gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Geck UG abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Geck UG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingen von Geck UG gelten auch dann, wenn Geck UG in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Geck UG gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

2.) Alle Vereinbarungen über Lieferung und Leistung, die zwischen Geck UG und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.


§2 Angebote



1.)Angebote der Geck UG sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen der Vertragsanbahnung, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus Auftrag des Kunden und der Bestellannahme oder sonstigen Leistungsbeschreibung der Geck UG.

2.)An ein speziell ausgearbeitetes Angebot hält sich Geck UG 3 Monate gebunden, ab Datum des Angebots.


§3 Wartungen



1.)Im Rahmen von Wartungsverträgen erbringt Geck UG die in den jeweiligen Verträgen vereinbarten Leistungen hinsichtlich der turnusmäßigen Überprüfung und Instandhaltung (Wartung) der Geräte. Dazu gehören neben der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Geräte eventuelle Reperaturleistungen und Wiederbefüllungen an den Geräten.

2.)Geck UG stellt im Fall von Reperaturleistungen und Wiederbefüllungen das Gerät nach erbrachter Leistung zur Abnahme bereit. Nimmt der kunde die Leistung nach Bereitstellung aus einem anderen Grund ab, als wegen einer unverzülichen begründeten Beanstandung nicht unwesentlicher Mängel, so gilt das Gerät 2 Wochen nach der Bereitstellung als abgenommen.
Eine Nutzung des Gerätes durch den Kunden, gleichgültig ab ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich, sofern diese Nutzung nicht ausschließlich Testzwecken dient. Die zu Testzwecken eventuell versprühten Löschmittel werden nicht ersetzt.

3.)Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt die Vollendung des Werkes an diese Stelle.
Dem kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.)Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach § 9.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingen.


§4 Lieferungen



1.)Geck UG erbringt im Rahmen einzelner Aufträge Lieferungen und Werklieferungen (Lieferungen) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.)Die Lieferung erfolgt ab Lager der Geck UG (Eichenau) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnet die Geck UG angemessene Transport-, Fahrt-, oder Lieferkosten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sollten nicht allle Waren vorrätig sein, so behält sich Geck UG Teillieferungen vor, sofern sie nicht unzumutbar sind.

3.)Im Falle einer Lieferung oder Versendung schließt Geck UG eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden zu seinen Gunsten ab, sofern der Kunde Unternehmer ist, anderenfalls versichert Geck UG den Transport für den Kunden.

4.)Transportschäden sind Geck UG, sowie dem anliefernden Spediteur, unverzüglich bei erhalt schriftlich anzuzeigen.

5.)Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Geck UG - auch innerhalb des Verzuges - die Lieferung / Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehengleich alle Umstände, die Geck UG nicht zu vertreten hat und durch die Geck UG die Erbringung der Lieferung / Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. rechtmäßiger Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Pandemie, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von Geck Ug nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als 6 Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Dies gilt im Falle einer teilweisen erbrachten Leistung / Lieferung nur, wenn er nachweist, dass die teilweise noch ausstehenden Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerungfür ihn kein Interesse mehr hat. dauern die vorstehend genannten Umstände länger als 6 Monate an, hat auch Geck UG das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Auf Verlangen des Kunden hat Geck UG zu erklären, ob sie zurücktreten oder innerhalb von Geck UG zu benennenden, angemessenen Frist liefern wird.

6.)Setzt der Kunde Geck UG, wenn diese bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

7.)Schadensersatzansprüche gegen Geck UG infolge Verzuges richten sin nach § 9.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.)Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch Geck UG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

9.)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Geck UG berechtigt, gemäß § 280 ff. BGB vorzugehen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufällige Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über.

10.)Anstelle eines konkret nachzuweisenden Nichterfüllungsschaden ist Geck UG berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 35% der Auftragssumme vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden ist gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

11.)Ist die Lieferung des Kaufgegenstandes auf Abruf vereinbart, so hat die Abnahme durch den Kunden spätestens innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen, ab dem Tage der Erteilung der Bestellung. Bei einer überschreitung dieser Frist befindet sich der Kunde in Annahmeverzug.


§5 Preise, Zahlungen



1.)Die Preise von Geck UG verstehen sich in Euro ab Werk Unterhaching.

2.)Verpackungskosten, sowie deren Rücknahme werden im jeweiligen Vertrag ausgewiesen, gesondert berechnet. Gleiches gilt für Lieferkosten.

3.)Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Geck UG nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.)Sofern sich aus dem jeweiligen Vertrag oder dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist der Preis für Leistungen und Lieferungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist Geck UG berechtigt, Verzugszinsen zu fordern, in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz. Falls Geck UG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Geck UG berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.)Für das schuldhafte vertragswidrige Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Geck UG berechtigt, anstelle eines konkret nachzuweisenden Nichterfüllungsschadens eine Schadenspauschale in Höhe von 35% der Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden ist gestattet, eine geringere Schadenshöhe nachzuweisen.

6.)Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Geck UG berechtigt, nach setzten einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

7.)Kurzfristige Preiserhöhungen behält sich Geck UG vor, sofern diese aus Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Änderung von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren resultieren und sofern der Kunde Unternehmer ist und / oder es sich um immer wiederkehrende Leistungen handelt.

8.)Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig gestgestellt, unbestritten oder von Geck UG anerkannt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, sofern der Kunde Unternehmer ist.

9.)Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Geck UG ohne deren verherige Zustimmung an dritte abzutreten.


§6 Vermietung



1.)Die Mietpreise richten sich nach der jeweiligen, gültigen Preisliste der Geck UG und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.

2.)Die Mietsache wird von Geck UG nicht versichert. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bzw. gegen etwaige Schädiger an Geck UG ab. Geck UG nimmt diese Abtretung an.
Geck UG ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen.
Entschädigungsleistungen, die Geck UG aus den vorgenannten Versicherungen und / oder von dritter Seite erhält, werden auf die vom Kunden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.) Geck UG behält sich vor, eine entsprechende Kaution bei Abschluss des Mietvertrages zu erheben und hinterlegt diese solange, bis die Rückgabe der Geräte in einwandfreiem Zustand festgestellt wurde. Für Schäden an der Mietsache ist der Kunde verantwortlich. Verpackungen, Bedienungsanleitungen sowie Zubehör sind Teil der Mietsache und stehen im Eigentum der Geck UG. Sie sind pfleglich zu behandeln und vollständig zurück zu geben.

4.) Eine Pfändung der Mietsache hat der Kunde der Geck UG unverzüglich unter Übersendung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
Das gleiche gilt, wenn von dritten Rechte an den Mietsachen geltend gemacht werden.


§7 Eigentumsvorbehalt



1.)Geck UG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbindung mit dem Kunden vor. Bei Schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Geck UG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen, sowie Schadensersatz wegen Verzuges geltend zu machen nach § 5.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingen.

2.)Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bzw. gegen etwaige Schädiger an Geck UG ab. Geck UG nimmt diese Abtretung an. Geck UG ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen.
Entschädigungsleistungen, die Geck UG aus den vorgenannten Versicherungen und / oder von dritter Seite erhält, werden auf die vom Kunden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene kosten rechtzeitig durchführen.

3.)Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Kunden sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

4.) Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, gilt unter Abweichung von 3.) folgendes:
Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verarbeiten, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt Geck UG alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages der Forderung von Geck UG (einschl. MwST) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Geck UG nimmt diese Abtretung an.
Zur Einziehung dieser Vorderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Geck UG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Geck UG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Geck UG verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Für den Fall der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, erwirbt Geck UG einen Miteigentumsanteil an der neu hergestellten Ware, der dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Der Besteller verwahrt diese Gegenstände für Geck UG.

5.)Bei Pfändung oder sonstigen EingriffenDritter hat der Kunde Geck UG unverzüglich schriftlich nachricht zu geben, damit Geck UG Klage gemäß § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Geck UG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Geck UG entstandenen Ausfall.


§8 Mängelgewährleistung



1.)Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzten voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und in Schriftform angezeigt hat, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach erhalt der lieferung / Leistung schriftlich zu rügen.

2.)Lieferungen, die sich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft herausstellen oder gelten, werden nach Wahl des Kunden von Geck UG nachgeliefert oder nachgebessert (Neubefüllung). Der Kunde wird Geck UG bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. Geck UG kann die gewählte Art der Mängelbeseitigung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Liefert Geck UG zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

3.)Ist Geck UG zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die Geck UG zu verantworten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Eratzlieferung fehl, so ist der Kundenach seiner Wahl im rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz zu verlangen.Die Mängelbeseitigung / ersatzlieferung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn drei Versuche erfolglos geblieben sind. im Falle eines Rückgriffs nach § 478 BGB gelten die dort getroffenen Regelungen.

4.)Schadensersatzansprüche gegen Geck UG richten sich nach § 9.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.)Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde Unternehmer ist.

6.)Die Gewährleistung für Mängel entfällt, wenn der Kunde den kaufgegenstand nicht entsprechend der Betriebsanleitung handhabt, regelmäßig wartet und pflegt und die aufgetreten Mängel hierauf zurückzuführen sind. Gleiches gilt, solange und soweit der Kunde seine ihm obligenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Geck UG nicht erfüllt, insbesondere Zahlungen nicht termingerecht leistet.


§9 Gesamthaftung und Schadensersatz



1.)Auf Schäden haftet Geck UG nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung einer Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Beteutung ist (Kardinalpflicht).

2.) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Geck UG nur, wenn ihr das Leistungshinderniss bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

3.) Für auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzungen von Kardinalpflichten haftet Geck UG nur begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

4.)Geck UG haftet für Schäden in einer Höhe der abgeschlossenen Betriebsversicherung.

5.)Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Geck UG beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen oder Schädigung beruhen.

6.)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.)Soweit die Haftung von Geck UG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönlicheHaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§10 Sonstiges



1.)Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung und die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, in maschinenlesbarer Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinel verarbeiten. Eine vertrauliche Behandlung dieser Daten ist gewährleistet.

2.)Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.


§11 Gerichtsstand



Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand wird München vereinbart, für alle Streitigkeiten die aus der Geschäftsverbindung entstehen.


§12 Salvatorische Klausel



Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Bestimmung im Übrigen oder dieser Geschäftsbedingungen im Ganzen unberührt. An deren Stelle tritt der gesetzlich vorgesehene Regelfall. Das gleiche gilt, wenn diese Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollte.